Energieausweis


 

Energieausweis Bedarf o. Verbrauchsgeregelt

Der Energieausweis soll einen Vergleich der energetischen Beschaffenheit von Gebäuden in ganz Deutschland ermöglichen. Der Ausweis erlaubt jedoch keinen unmittelbaren Rückschluss auf den zu erwartenden Energieverbrauch und die Energiekosten, weil diese von vielen Faktoren abhängen, die sich im Ausweis nicht abbilden lassen.

Der Verbrauchsausweis wird Anhand der letzten drei zusammenhängenden Heizkostenabrechnungen erstellt. Der Bedarfsausweis ist deutlich aufwändiger da viele Faktoren mit in die Berechnungen aufgenommen werden wie z.B. Energieverluste der Bauteile, Anlagentechnik uvm.

 

Vermietung und Verkauf

Bei Vermietung oder Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses muss der Eigentümer einen Energieausweis vorlegen. Damit sollen Kauf- oder Mietinteressenten über die Höhe der zu erwartenden Energiekosten informiert werden, die bei unsanierten Gebäuden einen immer größeren Teil der Wohnkosten ausmachen. Der Käufer oder Mieter der Immobilie erhält darüber hinaus ein Exemplar oder eine Kopie des Ausweises ausgehändigt. 

Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Energieberatung macht Sinn

Der Energieausweis enthält kurze Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude. Sie weisen auf kostengünstige Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz hin, ersetzen jedoch keine Energieberatung. 

Mit einer neutralen und qualitativ hochwertigen Energieberatung können Einsparpotentiale in Haushalten aufgezeigt werden. Die Energieberatung bietet eine objektive, vom Hersteller unabhängige Grundlage, um sich für Investitionen in Energieeinsparmaßnahmen zu entscheiden.